Bis zu € 2.000 staatliche Fördermittel beantragen

Unternehmer, Gründer und Freiberufler können Fördermittel des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Anspruch nehmen. Diese werden als nicht rückzahlbarer Zuschuß für Unternehmensberatung in Höhe von 50% (alte Bundesländer) ausgezahlt, also „geschenktes“ Geld.

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Gründer

Sie wollen Ihr Gründungskonzept durchrechnen und ausarbeiten und dazu professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Ist noch keine Gründung erfolgt, fördert das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) im Land NRW Beratungskosten mit 50% Zuschuß bei 2 bis 4 Tagessätzen zu € 800,-
Ist die Gründung erfolgt, kann bis zu zwei Jahre eine Förderung von 50% für bis zu fünf Tagessätze zu € 800,- beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft) beantragt werden, in den neuen Bundesländern 80% (außer Berlin und Leipzig), in Lüneburg 60%.
Wichtig: Zur Antragstellung als Gründer müssen Sie sich persönlich vorstellen bei einem sogenannten Regionalpartner des BPW oder BAFA.

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Bestandsunternehmen (älter als 2 Jahre)

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Bei Unternehmen älter als 2 Jahre bezuschusst das Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ Ihre Beratungsprojekte mit 50% bei einem Projektvolumen von maximal € 3.000  (= € 1.500 Zuschuss).
Inhalt der Beratung können wirtschaftliche, finanzielle, organisatorische und persönliche Themen sein, womit viele unserer Beratungsprodukte förderfähig sind. In den neuen Bundesländern 80% Zuschuss (außer Berlin und Leipzig) in Lüneburg 60%. Die Antragstellung erfolgt direkt online:

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BAFA Förderung

Wenn Sie Interesse an unserer Beratung oder am Programm Förderung unternehmerischen Know-hows des BAFA (Bundesamts für Ausfuhrkontrolle) haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und erklären Ihnen gerne den weiteren Ablauf. Auch ein Wechsel während der Beratung von einem anderen Berater zu uns ist einfach möglich.

Unsere Berater-ID beim BAFA lautet: 144838.

 

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Spätestens 6 Monate ab Bewilligungsdatum erwartet das BAFA vom Antragstellter den unterschriebenen Verwendungsnacheis, ein unterschriebenes Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung, das Bestätigungsschreiben des Regionalpartners über das Erstgespräch, den Beratungsbericht, die Rechnung des Beratungsunternehmens sowie den Kontoauszug über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Schritte zum Abruf der Förderung

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