Fachkundige Stellungnahme

Bis zu € 18.275 Gründerzuschuss beantragen

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus können Sie bei Ihrer Arbeitsagentur den Gründungszuschuß beantragen. Für die Beantragung benötigen Sie neben einem Businessplan auch eine Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens.

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Höhe Gründungszuschuß

Dieser umfaßt sechs Monate die Zahlung Ihres letzten ALG1 zuzügl. € 300,- monatlich für Sozialversicherung (Grundförderung). Mit einem Antrag auf Verlängerung erhalten Sie weitere 9 Monate € 300,- (Aufbauförderung).

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Wer wird gefördert?

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Förderfähig sind Gründer, die noch 150 Tage Restanspruch auf auf ALG1 haben. Dazu müssen Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Antragsberatung: Melden Sie sich möglichst vor Ihrem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur bei uns.
Wir erklären Ihnen in einem kostenfreien Erstgespräch, nach welchen Kriterien die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss vergibt und wie Sie Ihre persönlichen Erfolgsaussichten erhöhen können. Dann können Sie entscheiden, wann und ob Sie den Antrag stellen möchten.

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Fachkundige Stellungnahme

Ist Ihr Businessplan fertig, prüfen wir diesen mit der Brille der Agentur für Arbeit. Nicht wegen fehlender Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens, sondern viel häufiger wegen der Vermittelbarkeit und des Förderbedarfs werden Anträge abgelehnt. Sie erhalten von uns eine Einschätzung Ihrer persönlichen Erfolgsaussichten. Bei gegebener Tragfähigkeit erstellen wir die fachkundige Stellungnahme, so dass Sie optimale Chancen auf die Bewilligung der Förderung haben.

Ablauf der Antragstellung

Fordern Sie hier Optimierungsansätze zur Produktivitätssteigerung an.

Download Optimierungsansätze